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Vanuatu bedroht die USA. Zumindest wenn man US-Präsident Donald Trump glaubt. Dabei ist das Brottoinlandsprodukt der USA mehr als 27 000-mal so gross wie das von Vanuatu. Der Kleinstaat im Pazifik hat gerade mal 340 600 EinwohnerInnen. Das entspricht rund drei Viertel der BewohnerInnen der Stadt Zürich. Und wenn alle EinwohnerInnen von Vanuatu sich in ihre Auslegerkanus setzen und an der hochmodernen US-Marine vorbei die Atommacht USA angreifen würde, müsste jedEr von ihnen gegen mehr als Tausend AmerikanerInnen kämpfen...

Die Emission von Treibhausgasen ist völkerrechtlich verboten

Doch die Ni-Vanuatu – so heissen die BewohnerInnen – greifen die USA nicht an. Vielmehr verteidigen sie ihre Heimat. Nicht gegen einen anderen Staat, sondern gegen den steigenden Meeresspiegel: Wegen der Klimakrise werden die flachen Inseln untergehen. Die Ni-Vanauatu kämpfen auf der Seite der Gesetze. Zuerst gelangten sie zusammen mit anderen Inselstaaten an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. Dort stellten die Richter einstimmig fest: Gemäss dem Internationalen Seerechtsübereinkommen ist die Emission von Treibhausgasen verbotene Meeresverschmutzung.

Dieses Verbot ist völkerrechtlich bindend. Es ist also verbindlicher als das Klimaabkommen von Paris. Dort haben sich die Staaten verpflichtet, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad respektive maximal 2 Grad zu begrenzen. Wie jeder Staat das erreichen will, ist ihm überlassen. Dies lässt Spielraum für halbherzige Massnahmen.

Klimaschutz ist gemäss Völkerrecht Pflicht

Zudem gelangte Vanuatu an die Vollversammlung der UNO und erreichte, dass diese beschloss, ein Klima-Gutachten beim Internationalen Gerichtshof IGH in Den Haag einzuholen. Dieser kam im Juli 2025 einstimmig zu einem Ergebnis, das an Schärfe das Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs noch übertraf:

  • Der Klimawandel ist eine riesige Bedrohung für die Menschheit, aber es gibt ein Menschenrecht auf eine gesunde, nachhaltige und saubere Umwelt.
  • Die Vertragsstaaten des Pariser Klima-Abkommens sind verpflichtet, grösstmögliche Anstrengungen zu unternehmen, die globale Erwärmung gemeinsam auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
  • Das Völkerrecht verpflichtet Staaten auch, Massnahmen zu ergreifen, private Akteure zur Emissionsvermeidung zu bewegen. Produktion und Verbrauch von fossilen Energieträgern müsse unattraktiv, die Erschliessung neuer Lagerstätten müsse unterbunden und fossile Energieträger dürften nicht weiterhin subventioniert werden.
  • Vom Klimawandel geschädigte Länder könnten Anspruch auf Entschädigung haben.

Mit anderen Worten: Die Bekämpfung der Klimakrise ist nicht eine Option, für die man sich je nach Gusto mehr oder weniger entscheiden kann. Sondern sie ist völkerrechtliche Pflicht. Das höchste Gericht der UNO bezieht sich auf das Gutachten des Seegerichtshofs und schreibt: Der Staat müsse «alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um zu verhindern, dass in seinem Hoheitsgebiet oder in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet Tätigkeiten stattfinden, die der Umwelt eines anderen Staates erheblichen Schaden zufügen». Das bedeutet, dass die Regierungen «ein nationales System einrichten müssen, das Rechtsvorschriften, Verwaltungsverfahren und einen Durchsetzungsmechanismus umfasst, die zur Regulierung der betreffenden Aktivitäten erforderlich sind, und […] angemessene Wachsamkeit walten lassen müssen, damit ein solches System effizient funktioniert, um das angestrebte Ziel zu erreichen».

Dass diese Pflicht unter anderem in den USA auf wenig Gegenliebe stösst, zeigt die Stellungnahme, die sie – noch unter Präsident Biden – vor dem Internationalen Gerichtshof abgab: «Der Gegenstand und der Zweck des Pariser Abkommens können nicht dazu dienen, das globale Temperaturziel des Abkommens in eine rechtsverbindliche Verpflichtung umzuwandeln.» (ICJ, 2024)

Das sagen JuristInnen

«Das Gutachten des IGH gilt als bahnbrechend, da es bekräftigt, dass Staaten verbindliche Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen haben, unabhängig davon, ob sie sich in Klimaabkommen dazu verpflichtet haben» schreibt die international tätige Wirtschaftskanzlei Bird & Bird. «Darüber hinaus haben Staaten, die sich einer völkerrechtswidrigen Handlung schuldig gemacht haben, die Pflicht, diese Handlung zu unterlassen und eine Wiederholung zu verhindern. Zudem können Staaten zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden, falls sie diese Verpflichtungen gegenüber dem geschädigten Staat verletzen. Auch Einzelpersonen können sich auf die Verantwortung der Staaten nach dem internationalen Menschenrechtsrecht berufen und Wiedergutmachung verlangen.»

Dies betreffe auch private Unternehmen, denn der IGH beziehe Schutzmassnahmen gegen Treibhausgasemissionen ausdrücklich auch auf «die Förderung fossiler Brennstoffe, den Verbrauch fossiler Brennstoffe, die Erteilung von Lizenzen zur Exploration fossiler Brennstoffe oder die Gewährung von Subventionen für fossile Brennstoffe». Das bedeutet: «Staaten können für die Handlungen oder Unterlassungen privater Akteure (Unternehmen) in ihrem Hoheitsgebiet zur Rechenschaft gezogen werden. Folglich können Entscheidungen von Staaten, die den Klimawandel nicht bekämpfen oder sogar zum Klimawandel beitragen und sich an den privaten Sektor richten – wie die Erteilung von Lizenzen und Investitionen –, vor Gerichten angefochten werden.»

Bird & Bird weist darauf hin, dass der IGH das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausdrücklich als völkerrechtlich bindend einstuft. 

«Darüber hinaus stärkt das Gutachten des IGH die Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen und betont deren Charakter als Sorgfaltspflicht sowie die Verpflichtung jedes Staates, seine ‹grösstmöglichen Ambitionen› zu zeigen», erklärt Jorge Viñuales, Professor am Department of Land Economy der Universität Cambridge. Er hat Vanuatu vor dem IGH unterstützt. «Diese Schlussfolgerung des Gerichtshofs ist von entscheidender Bedeutung, da sie signalisiert, dass die national festgelegten Beiträge – die Verpflichtungen jedes Landes zur Emissionsreduzierung – nicht einfach im Ermessen der einzelnen Staaten liegen, sondern einer echten Verpflichtung unterliegen, die verletzt werden kann, wenn diese Beiträge nicht streng genug sind oder nicht in gutem Glauben umgesetzt werden.»

«Dennoch ist das Urteil für mich in Bezug auf die Menschenrechte enttäuschend, da es in entscheidenden Punkten vage bleibt», meint dagegen Jolein Holtz von der Universtät Leiden (NL). «Zwar erkennt der IGH an, dass das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ein Menschenrecht ist, doch geht der Gerichtshof nicht darauf ein, was dieses Recht genau beinhaltet. Auch legt der IGH nicht fest, welche konkreten Verpflichtungen die Staaten gegenüber künftigen Generationen haben. Das ist eine verpasste Chance.» (Lysaght, 2025)

Vanuatus Resolutionsentwurf fordert konkrete Massnahmen

Die Entscheide des Internationalen Seegerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs sind Gutachten, nicht Urteile. Sie sind somit nicht bindend. Das genügt den Ni-Vanuatus nicht, denn sie sind den Folgen des Klimawandels täglich ausgesetzt, unter anderem die Erosion der Ufer durch den steigenden Meeresspiegel oder die zunehmend stärkeren Stürme. Und nach den internationalen Gutachten wissen sie: In Ihrem Kampf haben sie das Völkerrecht auf ihrer Seite.

Entsprechend wollen sie, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Dafür haben sie Anfang 2026 zusammen mit einer Kerngruppe anderer Staaten den Entwurf für eine Resolution der UNO-Vollversammlung in einer informelle Konsultation zur Diskussion gestellt. In der Resolution fordern sie die UNO-Mitgliedstaaten auf, fossile Brennstoffe schrittweise abzuschaffen und die Gemeinschaften zu schützen, die wegen des Klimawandels zwangsumgesiedelt werden. Weiter sieht der Entwurf ein Internationales Schadensregister vor, in dem Verluste und Schäden im Zusammenhang mit dem Klimawandel aufgezeichnet werden. Dies bezieht sich auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, wonach Staaten Entschädigungen für die Nichteinhaltung von Klimaschutzverpflichtungen verlangen können. Kurz: Staaten, welche die Klimaziele nicht konsequent verfolgen, müssten bezahlen.

USA stellen sich quer

Am 10. Februar 2026 forderte das Aussenministerium der USA alle Botschaften und Konsulate auf, die jeweiligen Gaststaaten aufzufordern, die Resolution Vanuatus abzulehnen. Dies meldete Associated Press, der das entsprechende Schreiben vorlag (Associated Press, 2026). Die USA weise die Resolution «nachdrücklich» zurück, denn sie «könnte eine grosse Bedrohung für die US-Industrie darstellen». «Präsident Trump hat eine sehr klare Botschaft vermittelt: dass die UN und viele Nationen der Welt völlig vom Kurs abgekommen sind und den Klimawandel zur grössten Bedrohung der Welt hochspielen», schrieb das US-Aussenministerium. «Diese Resolution der UN-Generalversammlung ist ein weiteres Beispiel für die Übergriffigkeit der UNO und Teil eines umfassenderen Musters, bei dem versucht wird, spekulative Klimamodelle zu nutzen, um angebliche rechtliche Verpflichtungen zu erfinden, die darauf abzielen, Schuld zuzuweisen und unbegründete Ansprüche zu fördern sowie Menschenrechtsverpflichtungen abzuleiten, denen die Staaten nicht zugestimmt haben.»

Bereits als es in der IMO um die Massnahmen ging, wie das bereits beschlossene Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen wäre, hat die Trump-Regierung den Staaten, die für das Massnahmenpaket stimmen würden, mit Sanktionen gedroht. Die Folge war, dass der Beschluss um ein Jahr vertagt wurde. Trotz dieser Erfahrung hat Vanuatu die Resolution nicht zurückgezogen. «Im aktuellen geopolitischen Kontext ist ein nachhaltiges Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit wichtiger denn je», hatte Ralph Regenvanu, Minister für Klimawandel von Vanuatu, schon früher erklärt. «Der Klimawandel bildet da keine Ausnahme. Die Einhaltung der vom Gerichtshof vorgenommenen Klarstellung bestehender Verpflichtungen ist für die Glaubwürdigkeit des internationalen Systems und für wirksames kollektives Handeln von entscheidender Bedeutung.»

Menschenrechtsorganisationen und Kirchen unterstützten Vanuatus Resolution

«Sehr geehrte Exzellenz, wir wenden uns an Sie, um Ihre Regierung höflich, aber nachdrücklich dazu aufzufordern, die bevorstehende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Umsetzung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Klimawandel zu unterstützen», schreibt Human Rights Watch an die Regierungen.

Auch Amnesty International fordert die Regierungen auf, die Resolution zu unterstützen und ihre Verabschiedung in der vorliegenden Form sicherzustellen. «Die Resolution versucht, die Auslegung zentraler Rechtsnormen durch den IGH in einen praktischen Fahrplan für die staatliche Rechenschaftspflicht umzusetzen, was wahrscheinlich politischen Widerstand seitens einkommensstärkerer Länder mit hohen Emissionen auslösen wird, die sich ihrer historischen Verantwortung und finanziellen Haftung bewusst sind», sagte Candy Ofime, Forscherin für Klimagerechtigkeit und Rechtsberaterin bei Amnesty International bereits bevor die USA sich quer stellte.

Auch Kirchen melden sich zu Wort: «Die Pazifische Kirchenkonferenz (PCC) bekundet der Regierung von Vanuatu und ihrer regionenübergreifenden Kerngruppe ihre nachdrückliche, von Gebeten getragene und unmissverständliche Unterstützung für den Nullentwurf (30. Januar 2026) einer Resolution der UN-Generalversammlung, mit der das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 23. Juli 2025 zu den Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel zu begrüssen – und, was entscheidend ist – umzusetzen.» (PCC, 2026)

 

Quellen

Farnoush Amiri, Edith Lederer, Matthew Lee (2026): Trump administration urges nations to call for the withdrawal of a UN climate proposal. AP, February 13, 2026, https://apnews.com/article/un-resolution-climate-international-court-justice-trump-31f4164aebd2b7bf8b9b4d1c89af9f50 

Amnesty International (2026): Global: Governments must use new UN General Assembly resolution to turn ICJ’s Advisory Opinion on climate change into robust action. https://www.amnesty.org/en/latest/news/2026/02/global-governments-must-use-new-un-general-assembly-resolution-to-turn-icjs-advisory-opinion-on-climate-change-into-robust-action/ 

Bird&Bird (2025): Vanuatu's Victory – International Law Requires States to Act Against Climate Change. https://www.twobirds.com/en/insights/2025/vanuatu's-victory-%E2%80%93-international-law-requires-states-to-act-against-climate-change 

International Court of Justice ICJ (2023): The General Assembly of the United Nations requests an advisory opinion from the Court on the obligations of States in respect of climate change. Press Release 19 April 2023, https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-pre-01-00-en.pdf 

International Court Of Justice ICJ (2024): Request By The United Nations General Assembly For An Advisory Opinion “Obligations Of States In Respect Of Climate Change”. Written Replies Of The United States Of America. December 2024. https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20241220-oth-66-00-en.pdf 

International Court of Justice ICJ (2025): Obligations of States in respect of Climate Change. The Court gives its Advisory Opinion and responds to the questions posed by the General Assembly Press Release 23 July 2025. https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-pre-01-00-en.pdf 

International Court of Justice ICJ (2025):Obligations des États en Matière de Changement Climatique / Obligations of States in Respect of Climate Change / Avis Consultatif. https://icj-web.leman.un-icc.cloud/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-en.pdf 

International Tribunal For The Law Of The Sea ITLOS (2024): Tribunal Delivers Unanimous Advisory Opinion in Case No. 31 Request Submitted to the Tribunal by the Commission Of Small Island States on Climate Change and International Law. Press Release 21 May 2024. https://www.itlos.org/fileadmin/itlos/documents/press_releases_english/PR_350_EN.pdf 

Helena Lysaght (2025): The Vanuatu climate case goes far, but not far enough. https://www.universiteitleiden.nl/en/news/2025/08/the-vanuatu-climate-case-goes-far-but-not-far-enough 

Pacific Conference of Churches PCC (2026): Statement of Support: Vanuatu’s UN General Assembly Resolution to Implement the ICJ Advisory Opinion on Climate Change, Human Rights, and States’Responsibilities. https://www.oikoumene.org/sites/default/files/2026-03/Pacific%20Conference%20of%20Churches%20Statement%20of%20Support%20for%20Vanuatau%20UNGA%20ICJ%20AO%20Resolution.pdf 

University of Cambridge (2025): The 'world court' and climate change. A Cambridge professor and counsel team member for Vanuatu gives his initial views on the landmark ICJ Advisory Opinion. https://www.cam.ac.uk/stories/icj-climate-opinion-cambridge-expert 


 


 

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