Gemäss dem internationalen Seerechtsübereinkommen ist das Aufheizen und Versauern der Meere durch immer mehr Kohlendioxid eine Verschmutzung der Ozeane. Dies ist laut Seerechtsübereinkommen verboten. Das stellte im Mai 2024 in Hamburg der Internationale Seegerichtshof (ISGH) in einem Gutachten für die Commission of Small Island States on Climate Change and International Law (COSIS) einstimmig fest.
COSIS ist ein Bündnis von neun Inselstaaten, die wegen Stürmen und steigendem Meeresspiegel besonders durch die Klimaerhitzung bedroht sind (u.a. Antigua, Tuvalu, Palau, Vanuatu, St. Lucia, Bahamas).
Der ISGH betont die Verpflichtung der Vertragsstaaten des Seerechtsübereinkommens der UNO, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Meeresverschmutzung durch Treibhausgasemissionen zu verhindern, zu verringern und zu kontrollieren. Angesichts des schweren Risikos einer schwerwiegenden und irreversiblen Schädigung der Meeresumwelt sei die Sorgfaltspflicht besonders gross.
Das Gericht leitet seine Feststellungen, u.a. Verpflichtungen zu mehr Sorgfalt bei Emissionsreduktionen und internationaler Zusammenarbeit zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 °C, aus dem internationalen Seerecht ab – unabhängig vom Pariser Klima-Abkommen.
Das ISGH-Gutachten ist an sich nicht bindend. Es eröffnet jedoch bedrohten Inselstaaten die Möglichkeit für Schadensersatzprozesse.
Das Verbot der Meeresverschmutzung durch die Emission von Treibhausgasen ist verbindliches Gesetz (!) und somit bindender als das Klimaabkommen von Paris. Letzteres ist eine Absichtserklärung, die Klimaerwärmung auf ein bestimmtes Limit zu begrenzen. Es überlässt es jedoch den einzelnen Staaten, wie sie zu diesem Ziel beitragen wollen.
Gutachten des ISGH zu Treibhausgasen
Medienerklärung des ISGH zu Treibhausgasen